Ist der Bachelor of Science ein Ingenieur?

An den verschiedensten Stellen im Netz wird diskutiert, ob ein “Bachelor of Science” nun ein Ingenieur ist oder nicht, bzw. unter welchen Voraussetzungen. Aber endgültig geklärt wird es nicht!

Die Berufsbezeichnung “Ingenieur” ist seit den 70er Jahren in Deutschland geschützt, das Ingenieurrecht ist aber Landessache. In Thüringen muss man nun also das Thüringer Gesetz über die Architektenkammer, die Ingenieurkammer und den Schutz von Berufsbezeichnungen (ThürAIKG) zu Rate ziehen. §1 Abs(4) erklärt dort genau, wer sich nun Ingenieur nennen darf und wer nicht.

Wer sich dann immer noch nicht sicher ist, fragt einfach bei der Ingenieurkammer Thüringen, der Ingenieurkamer Sachsen-Anhalt bzw. der zuständigen Landesingenieurkammer nach (siehe hier). Von dort bekommt man dann ggf. eine Bestätigung. In der Regel sollte ein B.Sc. einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung auch ein Ingenieur sein.

Hier die Bestätigung zur Führung der Berufsbezeichnung “Ingenieur” bzw. “Ingenieur für Sicherheit und Gefahrenabwehr” der Ingenieurkammern Thüringen und Sachsen-Anhalt:

Berufsbezeichnung 'Ingenieur'Berufsbezeichnung 'Ingenieur für Sicherheit und Gefahrenabwehr'

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